Ausflüge werden von den Lehrkräften geplant und organisiert. Die Eltern werden rechtzeitig mittels eines Elternbriefs von solchen Unternehmungen informiert. Sie sind gern gesehene Begleitpersonen und werden bei Bedarf von der Lehrkraft angefragt.
Ausflüge gelten als Schulzeit. Sollte ein Ausflug für eine Klasse ausnahmsweise an einem schulfreien Nachmittag stattfinden, besteht kein Recht auf Kompensation.
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